Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die am Schutz geographischer Herkunftsangaben im In- und/oder Ausland interessiert sind. Fördernde Mitglieder können Behörden, Organisationen und Unternehmen werden, die die Zwecke des DIGH anerkennen und das DIGH zu unterstützen wünschen, ohne ordentliche Mitglieder zu sein.
Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Ist der Antragsteller eine Vereinigung, die sich den Schutz bestimmter geographischer Her-kunftsangaben zum Ziel gesetzt hat, so kann die Aufnahme in der Regel davon abhängig gemacht werden, daß die geographische Herkunftsangabe zuvor beim RAL – Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung e.V. – zur Registrierung angemeldet wird. Der Aufnahmeantrag muß schriftlich an die Geschäftsführung des DIGH gerichtet werden. Der Antragsteller muß sich verpflichten, die Satzung anzuerkennen und nach ihr zu handeln.
Zur Deckung der Kosten erhebt das DIGH von den ordentlichen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge aufgrund einer Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Kuratoriums beschlossen wird.
Für Verbände, Vereine, öffentliche Körperschaften, Unternehmen beträgt der Mitgliedsbeitrag 1200,00 Euro, soweit es sich um Mitglieder mit überregionaler und nicht auf ein einzelnes Gebiet oder eine einzelne Branche beschränkter Bedeutung oder Interessenvertretung handelt. Soweit es sich um Mitglieder mit regional oder sachlich beschränkten Aufgabenbereich oder Interessenvertretung oder einzelnen Branchen handelt, beträgt der Beitrag 600,00 Euro. Für Einzelpersonen beträgt der Mitgliedsbeitrag regelmäßig 150,00 Euro.
Der Vorstand ist befugt, in Einzelfällen aus besonderen Gründen den Beitrag in einer geringeren Höhe festzusetzen.